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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Diese AGB dienen als Rahmenregelung für Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Kunden. Für individuelle Projekte gelten zusätzlich die Bestimmungen des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen

Ladeengel – Oliver Kalz e.K.
Inhaber: Oliver Kalz
Wanninchener Str. 8
15926 Luckau, OT Görlsdorf
Deutschland

(nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(2) Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Website

(1) Der Anbieter betreibt unter scu-group-europe.eu eine Informationswebsite über gewerbliche und industrielle Energiespeicherlösungen (C&I), Container-Batteriespeichersysteme (BESS) sowie Ladeinfrastruktur. Der Anbieter ist autorisierter Gold-Importeur der SCU Power Group für Europa.

(2) Die auf der Website dargestellten Produkte, Leistungen, technischen Spezifikationen und Abbildungen stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie dienen der unverbindlichen Information und Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Technische Änderungen und Abweichungen in Farbe, Gewicht und Maßen bleiben im branchenüblichen Rahmen vorbehalten.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Website. Ansprüche des Kunden aufgrund eingeschränkter Verfügbarkeit sind ausgeschlossen.

§ 3 Anfragen und Vertragsschluss

(1) Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Der Anbieter erstellt auf Basis der Anfrage ein individuelles Angebot.

(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nicht anders angegeben.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung.

(4) Unterlagen, die Bestandteil des Angebots sind (Kalkulationen, Zeichnungen, technische Datenblätter), sind nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung verbindlich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe sowie etwaiger Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten.

(2) Sofern Preise auf Basis von Fremdwährungen (insbesondere USD oder CNY) kalkuliert sind, behält sich der Anbieter eine Preisanpassung vor, wenn sich der maßgebliche Wechselkurs zwischen Angebotsdatum und Auftragsbestätigung um mehr als 3 % verändert. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

(3) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Lieferzeiten und -bedingungen werden im individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben vorliegen sowie die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

(2) Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager oder ab Werk des Herstellers. Die Lieferbedingungen (Incoterms® 2020) werden im jeweiligen Angebot spezifiziert. Fehlt eine Angabe, gilt EXW (ab Werk) gemäß Incoterms® 2020.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde – auch bei frachtfreier Lieferung.

(4) Teillieferungen sind zulässig, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) geltend zu machen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bereits jetzt tritt der Kunde seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen in Höhe der Forderungen des Anbieters an diesen ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolgloser Fristsetzung heraus zu verlangen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Anbieter erklärt dies ausdrücklich.

(4) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe der Forderungen des Anbieters an diesen ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Anbieter ist berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig zu untersuchen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung auf Transportschäden, Vollständigkeit und erkennbare Mängel.

(2) Offensichtliche Mängel und Falschlieferungen sind dem Anbieter innerhalb von 7 Werktagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.

(3) Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und dem Anbieter mitzuteilen.

(4) Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Frist vereinbart wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen des Anbieters.

(2) Garantien des Herstellers (SCU Power Group) bleiben von diesen AGB unberührt und ergeben sich aus den jeweiligen Herstellerunterlagen. Der Anbieter vermittelt Herstellergarantieansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten, übernimmt jedoch keine eigenständige Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Verschleißteile (insbesondere Batterie-Kapazitätsverlust innerhalb der vom Hersteller spezifizierten Degradationskurve, Steckverbinder, Sicherungen) unterliegen keiner Gewährleistung, soweit der Verschleiß dem normalen Gebrauch entspricht.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.

(5) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind. Im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall) ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.

(8) Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Anbieter, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufstände, behördliche Anordnungen, Embargos, Sanktionen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Engpässe bei Rohstoffen oder Energie sowie Transportunterbrechungen.

(2) Gleiches gilt, wenn die vorgenannten Umstände bei Vorlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten.

(3) Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung unverzüglich informieren.

(4) Dauert die Behinderung länger als 4 Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig abzurechnen.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Preise, Kalkulationen, technische Spezifikationen, Geschäftspläne) geheim zu halten und nur für den Zweck der Geschäftsbeziehung zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 11 Geistiges Eigentum

(1) Alle auf der Website veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, technische Datenblätter, Softwaretools) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(2) Technische Unterlagen (Zeichnungen, Datenblätter, Berechnungen), die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung überlassen werden, bleiben Eigentum des Anbieters und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 12 Technische Angaben und Online-Rechner

(1) Technische Angaben zu unseren Produkten (Kapazität, Abmessungen, Leistungsdaten, Gewicht) auf dieser Website basieren auf Herstellerangaben und sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Technische Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die technischen Daten im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.

(2) Online-Rechner und Kalkulationstools auf dieser Website dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die Ergebnisse ersetzen keine fachmännische Dimensionierung oder Wirtschaftlichkeitsberechnung. Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen auf Basis dieser Berechnungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Cottbus, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter scu-group-europe.eu/datenschutz.

Stand: März 2026