Hinweise zur Batterieentsorgung
Oliver Kalz e.K. ist Einführer der SCU-Batteriespeicher und damit Hersteller im Sinne von Art. 3 Nr. 47 VO (EU) 2023/1542 mit erweiterter Herstellerverantwortung.
Nach Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 weisen wir unsere Kunden auf Folgendes hin:
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden daher recycelt.
Bedeutung der Symbole
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Unter diesem Symbol finden Sie ggf. folgende Bezeichnungen:
- Pb – Batterie enthält Blei
- Cd – Batterie enthält Cadmium
- Hg – Batterie enthält Quecksilber
Rückgabemöglichkeiten
Sie können Batterien und Akkus nach Gebrauch unentgeltlich an folgenden Stellen zurückgeben:
- Kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
- Einzelhandel, der Batterien vertreibt
- An uns als Einführer – bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Sales@scu-group-europe.eu
Industrie-Altbatterien aus von uns gelieferten Speichersystemen nehmen wir unentgeltlich zurück, unabhängig von Zustand und Herkunft und ohne dass Sie eine neue Batterie kaufen müssen. Melden Sie die Rückgabe an Sales@scu-group-europe.eu; Abholung und fachgerechte Behandlung stimmen wir dann terminlich mit Ihnen ab.
Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Elektro-Altgeräte können an kommunalen Sammelstellen oder beim Hersteller/Vertreiber zurückgegeben werden.
Unsere WEEE-Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) lautet:
WEEE-Reg.-Nr. DE 85412007
Rechtsgrundlagen
- EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) – seit 7. Oktober 2025 Nachfolger des Batteriegesetzes (BattG)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE)
Stand: Oktober 2026